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Fluggastrechte

Was dir zusteht, wenn dein Flug ab Lanzarote verspätet ist oder annulliert wird, und bei wem du es einforderst (Verordnung EG 261/2004).

Fluggastrechte

Wenn dein Flug stark verspätet ist, annulliert wird oder dir wegen Überbuchung das Boarding verweigert wird, gibt dir die Verordnung (EG) 261/2004 gibt dir Rechte: Information, Betreuung (Essen, Getränke, manchmal Hotel) und, je nach Fall, eine finanzielle Entschädigung. Fordere sie bei der Fluggesellschaft, nicht an den Flughafen.

Eine Nuance, die auf den Kanaren zählt: die Flüge zwischen den Inseln sind ebenfalls von der EU-Verordnung abgedeckt. Bewahre die Bordkarte und jeden Nachweis der Verspätung auf.

Häufige Fragen

An deine Fluggesellschaft. Der Flughafen (AENA) verwaltet die Einrichtungen, nicht die Flüge. Wenn die Gesellschaft nicht antwortet, kannst du dich an die AESA wenden.

Ja, die Verordnung 261/2004 gilt auch für innerkanarische Flüge.

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